Das Landgericht Tübingen habe den Geldinstituten verboten, sogenannte Strafzinsen auf Tagesgeld-Einlagen zu verlangen, titelt die Rheinische Post (RP) Düsseldorf und behauptet weiter, mit diesem Urteil würde man den Sparkassen-Kunden den Rücken stärken. Gezielte Fehlerinformation der Öffentlichkeit oder ökonomische Naivität?
Quelle: Initiative für Natürliche Wirtschaftsordnung e.V.: Fragwürdige Verbrauchervertretung
“In Sachen Negativzinsen für Privatkunden gab es nun ein erstes Gerichtsurteil. Die schlechte Nachricht: Das Landgericht Tübingen gab in seinem Urteil
vom 26. Januar der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
recht, die Volksbank Reutlingen dürfe nicht nachträglich von
Bestandskunden Negativzinsen verlangen. Die Volksbank hatte
im Zeitraum 7.5. bis 26.6.2017 per Preisaushang u.a. auf täglich
fälliges Tagesgeld ab einem Volumen von 10.000 Euro 0,5%
Negativzinsen eingeführt, diese jedoch nach einer Abmahnung
durch die Verbraucherzentrale wieder zurückgezogen. „Die von
der Verbraucherzentrale beanstandeten Allgemeinen
Geschäftsbedingungen der Bank verstoßen bei Altverträgen nach
Auffassung der Kammer gegen wesentliche Grundgedanken der
gesetzlichen Regelung. Durch Allgemeine
Geschäftsbedingungen kann nicht nachträglich bei bereits
abgeschlossenen Einlagegeschäften einseitig durch die Bank
eine Entgeltpflicht für den Kunden eingeführt werden, die es
weder im Darlehensrecht noch beim unregelmäßigen
Verwahrungsvertrag gibt“, teilte das Gericht mit.
Die gute Nachricht: Mit der Klage hoffte die
Verbraucherzentrale auch auf eine grundsätzliche Klärung der
Zulässigkeit von Negativzinsen. Die Richter erklärten jedoch
Negativzinsen nicht grundsätzlich für unzulässig: „Mit der
vorliegenden Entscheidung wird der Beklagten im Übrigen
keineswegs dauerhaft die Einführung von Negativzinsen
untersagt“, so das Gericht.
Durch ihre Äußerungen seit
Einführung der Negativzinsen dürften nicht zuletzt die
Verbraucherzentralen daran Schuld sein, dass die
Geschäftsbanken lieber massiv Gebühren angehoben haben, als –
ökonomisch sinnvoller – die Negativzinsen der Notenbank an
ihre Kunden weiterzureichen. Somit wurde den Geldinstituten
der Einstieg in eine Umlaufsicherung für unsere
Zahlungsmittel unnötig schwer gemacht und es werden zukünftig
Altverträge gekündigt werden müssen. Die Volksbank Reutlingen
hatte bei den strittigen Kontoformen übrigens keine Kontoführungsgebühren erhoben.”