„Wenn man die Ehe öffnen will, muss man das Grundgesetz ändern“, sagt der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier. Damit ist die „Ehe für alle“ verfassungswidrig.
Quelle: Ex-Verfassungsrichter Papier: „Ehe für alle“ grundgesetzwidrig
Meine Meinung ist bestätigt. Das Gesetz ist verfassungswidrig. Mit der Abstimmung wurde die 2/3 tel Mehrheit nicht erreicht und wird wahrscheinlich auch nicht erreicht werden. Die Abstimmung heute war eine Ausgabe des Kommödienstadels. Verfassungsrichter ändern ihre Meinung nicht. Die Rechtssprechung des Verfassungsgerichts hat ihre eigene Kontinuität.
HM
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