08.März „Internationaler Frauentag“
Die Humanwirtschaftspartei möchte den 08.März eines jeden Jahres zum bundesweiten gesetzlichen Feiertag erheben.
Die deutsche Sozialistin Clara Zetkin schlug auf der Zweiten Internationalen Sozialistischen Frauenkonferenz am 27.Oktober.1910 in Kopenhagen die Einführung eines internationalen Frauentages vor. Die Idee dazu kam aus den USA. Dort hatten Frauen der Sozialistischen Partei Amerikas im Jahr 1908 ein Nationales Frauenkomitee gegründet, das beschloss, einen besonderen nationalen Kampftag für das Frauenstimmrecht zu initiieren.
Der erste Frauentag wurde dann am 11.März.1911 in Dänemark, Deutschland, Österreich-Ungarn und der Schweiz gefeiert.
Derzeit ist der 08.März. nur im Bundesland Berlin und Mecklenburg-Vorpommern ein gesetzlicher Feiertag.
Im Jahr 1975 „Internationales Jahr der Frau“ organisierten die Vereinten Nationen (UN) erstmals am 08. März. eine Feier.
Am 03.September.1981 trat die UN-Frauenrechtskonvention in Kraft.
Auch den 03.September möchte die Humanwirtschaftspartei deshalb zum bundesweit gesetzlichen Feiertag erheben.
Ebenfalls plädiert die Humanwirtschaftspartei dafür, die UN-Frauenrechtskonvention in eine neue deutsche Verfassung zu übernehmen.
Der „Internationale Frauentag“ ist in folgenden Ländern ein gesetzlicher Feiertag: Angola, Äquatorialguinea, Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Burkina Faso, Volksrepublik China, Eritrea, Georgien, Guinea-Bissau, Kasachstan, Kirgisistan, Laos, Madagaskar, Moldau, Mongolei, Nordkorea, Nepal, Polen, Russland, Sambia, Tadschikistan, Turkmenistan, Uganda, Ukraine, Usbekistan, Vietnam.

